Höhensicherungsgeräte werden nach den entsprechenden EN-Normen geprüft und zertifiziert, die die Mindestanforderungen an die Produkte abdecken. In einigen Fällen sind jedoch zusätzliche Prüfungen zur weiteren Prüfung der Geräte möglich. Die Norm für Höhensicherungsgeräte ist EN 360. Diese Norm legt die Anforderungen an Höhensicherungsgeräte fest und umfasst Prüfungen auf Verriegelung, statische Festigkeit, dynamische Leistung und Korrosionsbeständigkeit.
VG11 RFU PPE-R/11.060 beschreibt zusätzliche Tests für Höhensicherungsgeräte zur Bewertung der Leistungsfähigkeit an scharfen Kanten. Scharfe Kanten, wie beispielsweise auf Terrassendächern, können die Gefahr bergen, die Verbindung zu durchtrennen und so zum Versagen des Absturzsicherungssystems zu führen. Diese optionale Bewertung geht über die Standardanforderungen hinaus und testet die Leistung eines Produkts beim Belasten über einer scharfen Kante, um die Sicherheit im Falle eines Sturzes zu gewährleisten.
Scharfe Kantentests
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit an scharfen Kanten werden Höhensicherungsgeräte in horizontaler Position verriegelt und über einen Kantenradius von 0,5 mm belastet. Die Tests dienen der Beurteilung der Verriegelungsleistung, der dynamischen Leistung, der dynamischen Festigkeit und der statischen Festigkeit.
Verriegelungsleistung
Für diesen ersten Test wird das Höhensicherungsgerät horizontal montiert und mithilfe einer Rolle vertikal nach unten geführt. Eine Masse zwischen 5 und 30 kg wird befestigt und das Höhensicherungsgerät muss innerhalb einer Distanz von 2 m einrasten.
Dynamische Leistung
Zur Beurteilung der dynamischen Leistung werden zwei Falltests durchgeführt. Der erste erfolgt senkrecht zur Kante. Der zweite Falltest erfolgt mit einem seitlichen Versatz von 1,5 m. Eine Testmasse wird aus einer Höhe von 1,5 m und einem horizontalen Abstand von 500 mm von der Kante losgelassen. Bei beiden Tests muss das Höhensicherungsgerät die Testmasse halten und die Bremskraft darf 6 kN nicht überschreiten.
Dynamische Festigkeit
Die dynamische Festigkeit wird durch zwei weitere Falltests bewertet. Diese Tests werden in der gleichen Anordnung wie die dynamischen Leistungstests durchgeführt, jedoch wird die Fallhöhe der Testmasse auf 2 m über die Kante erhöht. Bei diesen Tests muss das Höhensicherungsgerät die Testmasse halten, Auffangstrecke und Bremskraft werden jedoch nicht gemessen.
Statische Festigkeit
Nach der dynamischen Festigkeitsprüfung wird in derselben Anordnung auch die statische Festigkeitsprüfung durchgeführt. Die aufgebrachte Kraft wird auf 3 kN für Drahtverbindungsmittel bzw. 4,5 kN für Textilverbindungsmittel erhöht, und das Produkt muss dieser Kraft drei Minuten lang standhalten. JSP bietet eine Reihe von Höhensicherungsgeräten an, die nach VG11 RFU PPE-R/11.060 für den Einsatz an scharfen Kanten geprüft sind. Diese Produkte sind für den vertikalen und horizontalen Einsatz geeignet und in den Längen 2 m, 5 m und 10 m erhältlich.
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