Ja, bei einer Unterbrechung der Straßenarbeiten, sei es über Nacht oder für einen längeren Zeitraum, müssen alle Beschilderungs-, Beleuchtungs- und Bewachungsvorrichtungen überprüft werden.
Gemäß dem Verhaltenskodex „Sicherheit bei Straßen- und Wegebauarbeiten“ muss Folgendes gewährleistet sein:
- Alle Verkehrsmanagementgeräte bleiben an Ort und Stelle und in gutem Zustand.
- Schilder, Absperrungen, Pylonen und Lampen sind weiterhin gut sichtbar, sauber und wirksam.
- Die Beleuchtung ist betriebsbereit , insbesondere wenn die Arbeiten über Nacht unterbrochen werden oder die Sichtverhältnisse schlecht sind.
- Der Straßenverlauf wurde überprüft und gegebenenfalls angepasst , um etwaige Änderungen der Straßenverhältnisse oder Risiken zu berücksichtigen, die sich seit der Unterbrechung der Arbeiten ergeben haben.
Es liegt in der Verantwortung der für die Arbeiten verantwortlichen Organisation, sicherzustellen, dass die öffentliche Sicherheit jederzeit gewährleistet ist , auch wenn auf der Baustelle nicht aktiv gearbeitet wird.
Wichtige Punkte:
- Bei Arbeitsunterbrechungen sind Kontrollen durchzuführen.
- Stellen Sie sicher , dass Schilder, Pylonen, Absperrungen und Lampen noch vorhanden und gut sichtbar sind.
- Die Beleuchtung muss insbesondere während der Dunkelheit funktionsfähig sein .
- Überprüfen Sie die Vereinbarung, um etwaige Änderungen der Bedingungen zu berücksichtigen.
- Die Sicherheit muss auch dann gewährleistet sein, wenn die Baustelle unbeaufsichtigt ist .