Nein, das Tragen einer Anstoßkappe anstelle eines Industrieschutzhelms ist nicht zulässig. Anstoßkappen und Industrieschutzhelme werden nach unterschiedlichen Sicherheitsstandards geprüft und bieten sehr unterschiedliche Schutzarten.
Anstoßkappen sind nach EN 812 zertifiziert und sollen den Träger vor leichten Stößen oder Schlägen schützen, beispielsweise vor dem Aufprall auf feste Gegenstände wie niedrige Decken oder Rohre. Sie bieten keinen Schutz vor herabfallenden Gegenständen oder starken Stößen.
Industrielle Schutzhelme werden nach EN 397 geprüft, einer strengeren Norm. Sie sind speziell dafür konzipiert, den Träger vor herabfallenden Gegenständen zu schützen und eignen sich daher für den Einsatz in Umgebungen wie Baustellen oder Bereichen, in denen die Gefahr besteht, dass Materialien aus großer Höhe herabfallen.
Wichtige Punkte:
- Anstoßkappen sind nach EN 812 geprüft.
- Anstoßkappen schützen nur vor Stößen mit stehenden Gegenständen.
- Sie sind nicht für Umgebungen mit der Gefahr herabfallender Gegenstände geeignet.
- Industrieschutzhelme werden nach EN 397 geprüft.
- Industrieschutzhelme schützen vor herabfallenden Massen und heftigen Stößen.
- Sie sollten immer den für Ihre Arbeitsumgebung geeigneten Kopfschutz tragen.